Kommt Romäus, der „eiserne Held“, zu seinem Turm im Ring?

Freie Wähler stellen Antrag auf Umzug seiner Skulptur aus 1999

Die Initiative stammte aus der Bürgerschaft und Stadtrat Andreas Flöß ließ sich nicht lange bitten. Am 10. Juli 2024 startete er seine erste Anfrage in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates unter dem Schlagwort „Romäus-Skulptur“.

War knapp 25 Jahre ungewollt Besitzer des eisernen Helden: Clemens Baumann

Flöß wurde zuvor informiert, dass die meterhohe Skulptur seit mehr als 20 Jahren in der Vockenhauser Straße stünde und deshalb bat er die Verwaltung darum, dass diese nun endlich in der Nähe des Romäusturms aufzustellen sei. Allerdings solle bei der Platzwahl darauf geachtet werden, dass die jährlich stattfindende Taufe der Hexenzunft Villingen in den Ringanlagen dadurch nicht beeinträchtigt werde.

Zuständig dafür war und ist das GuT, das Amt für Grünflächen und Tiefbau. Nach dessen zusätzlicher Recherche eines bereits öffentlich bekannten Sachstandes wurde die Romäus-Skulptur 1999 anlässlich der 1000-Jahr Feier in Villingen kurzfristig vor dem Franziskaner Kulturzentrum auf dem Osianderplatz aufgestellt.
Doch weil, es an einer dauerhaften Aufstellgenehmigung mangelte, wurde die Skulptur in der Folge eigentlich nur vorübergehend im Vorgarten der damaligen Kunstschmiede Klaus Walz, heute „Kreativ in Metall“ in der Vockenhauser Straße 5 platziert.

Seit mehr als 20 Jahren nun steht die Romäus-Statue dort und nach aktuellem Kenntnisstand im Eigentum der Stadt VS.

Es handelt sich dabei um ein nicht rostfreies Stahl-Objekt von circa vier mal zwei Metern, das mit einer ebenfalls nicht rostfreien Stahl-Bodenplatte von zwei Quadratmetern verschweißt ist. Zur Skulptur gehört auch ein inzwischen verwittertes Holztor, das einen Flügel des
Stadttors von Rottweil symbolisieren soll.

Anlässlich einer abgehaltenen Ortsbegehung präferiert die Verwaltung nun, den eisernen  Romäus in den Ringanlagen und in Sichtweite zum Romäusturm aufzustellen.

Dazu stellt der untere Denkmalschutz fest, dass es sich für die Installation der Romäus-Skulptur grundsätzlich um eine genehmigungspflichtige Veränderung des Kulturdenkmals Ringanlagen handle, wofür die Obere Denkmalschutzbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg zu genehmigen habe.

Noch steht nur die Idee, doch die Freien Wähler werden den Antrag auf Standortwechsel stellen.

Im Vorfeld der Aufstellung müsste daher ein Antrag auf denkmal-schutzrechtliche Genehmigung über die Untere Denkmalschutzbehörde beim RP Freiburg eingereicht werden. Der nun würde für einen konkreten Standort nach Mehrheitsbeschluss beschieden.

Dazu bemerkte das GuT, dass eine solche Genehmigung als Entscheidung des RP Freiburg kann von Seiten des GUT nicht eingeschätzt werden könne.

Wird also dem Antrag entsprochen, die Skulptur aufzustellen, muss ein Antrag der Fraktion der Freien Wähler dem Gemeinderat vorgelegt werden.

An Ausgaben, den eiserne Koloss für Instand zu setzen, ihn zu fundamentieren und durch die TDVS zu versetzen, rechnet man mit rund 7.000 Euro. Dies zu finanzieren, könnte über das TDVS-Grünbudget des GUT erfolgen.

Und auch der Badische Gemeinde-Versicherungsverband (BGV) hat zur Aufstellung der Romäus-Skulptur einen Vorschlag, nämlich die obligate Verkehrssicherheit zu schaffen; die Stabilität sei zu sichern und das Beklettern sei beschildert zu untersagen.

Sollte die Skulptur verbotswidrig genutzt werden, ist das Objekt einzuzäunen.

Kosten für die bislang unverbindliche Anfrage: fünf Stunden des höheren Dienstes  mit 445 Euro interner Verrechnung.

 

 

 

 

 

 

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